Weshalb Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlungen haben funktionelle und/oder ästhetische Gründe. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind Voraussetzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für den korrekten Mundschluss.
Zähne sind ein Blickfang und eine gute Zahnstellung und ein ansprechendes Lächeln erhöhen das Selbstwertgefühl. Jedoch gibt es von Natur aus eine grosse Variation von Zahn- und Kieferstellungen. Dabei muss nicht jede Abweichung von der Norm unbedingt behandelt werden.
Fachzahnarzt
Der Titel Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Schweiz) bezeichnet einen in der Schweiz spezialisierten Kieferorthopäden.
In der Schweiz beginnt die lange Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Schweiz) mit einem abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin und mindestens einer einjährigen Tätigkeit als Allgemeinzahnarzt. Danach folgt eine mindestens drei Jahre dauernde Spezialistenausbildung an einer der vier akkreditierten Schweizer Universitätskliniken für Kieferorthopädie. Zur Erlangung des Titels «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Schweiz)» muss eine Fachprüfung mit einem theoretischen und praktischen Teil abgelegt werden. Details unter www.swissortho.ch
Dieser lange, von theoretischer und praktischer Arbeit geprägte Ausbildungsweg ist nötig, damit für die oftmals komplexen Zahnstellungsprobleme eine optimale Lösung gefunden werden kann. Die Schweizerische Gesellschaft für Kieferorthopädie kann nur für den «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)» den Ausbildungsweg und damit die nötige Qualifikation beeinflussen. Dieser Standard gilt europaweit als ausserordentlich gut.
Ablauf und Kosten
Einfache Beurteilung und Beratung
Normalerweise beginnt eine kieferorthopädische Behandlung mit einer einfachen Beurteilung und Beratung. Anschliessend wird entschieden, ob eine detaillierte Untersuchung und Planung durchgeführt werden soll.
Detaillierte Untersuchung und Planung
Für eine fundierte Behandlungsplanung ist die Erstellung von ausführlichen Unterlagen (Röntgenbilder, Fotos und Studienmodelle) nötig. In einer persönlichen Besprechung wird die Behandlungsplanung genau besprochen. In jedem Fall wird aufgrund des vorliegenden Krankheitswertes abgeklärt, ob die eidgenössische Invalidenversicherung oder die Krankenkasse für die Behandlungskosten aufkommt.
Behandlungskosten
Die Kosten sind abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und von den gewählten Behandlungsmitteln. Dabei nehme ich Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche und es wird in jedem Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.
Kostenträger
Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung.
Es empfiehlt sich frühzeitig, im Vorkindergartenalter, eine entsprechende Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abzuschliessen. Diese ist nicht kostspielig und deckt bei Bedarf zumindest einen Teil der Kosten ab. Bei weit von der Norm abweichender Kieferposition übernimmt die Invalidenversicherung die Gesamtkosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zum Abschluss des zwanzigsten Lebensjahres.
Taxpunktwert
Der Taxpunktwert in unserer Praxis in der Kieferorthopädie beträgt CHF 1.0 (Sozialversicherungstarif). Die Behandlungen werden periodisch abgerechnet und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
Behandlungsdauer, Mitarbeit und Erfolg
Die Dauer einer Behandlung ist von der vorliegenden Problematik abhängig. Die Mitarbeit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer. Das Behandlungsziel wird in der Regel gesichert (retiniert).
Der Behandlungserfolg hängt vom Wachstum des Patienten, der biologischen Reaktion auf die Behandlung, der korrekten Therapie und der Mitarbeit ab.
Leistungskatalog
Kieferorthopädie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Festsitzende Apparaturen
Funktionskieferorthopädie
Abnehmbare Apparaturen
Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen
Präprothetische Kieferorthopädie
Gaumenimplantate
Miniscrews
Bedingt sichtbare Apparaturen
Aligner (Schienentherapie)
Weisse Keramikbrackets
Lingual festsitzende Apparaturen
Zeitpunkt
Eine erste Beurteilung kann frühestens stattfinden, wenn alle Milchzähne durchgebrochen sind.
Grundsätzlich wird die Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit im Alter zwischen sieben und zehn Jahren stattfinden.
Behandlungen, die die Entwicklung des Gebisses beeinflussen sollen, finden in der Regel im Alter zwischen neun und vierzehn Jahren statt. Behandlungen, die Zahnfehlstellungen korrigieren sollen, sind erst nach dem Durchbruch der bleibenden Zähne im Alter zwischen 12 und 16 Jahren angezeigt.
Erwachsene Patienten
Eine kieferorthopädische Behandlung ist bis ins hohe Alter möglich. Es gibt heute Behandlungstechniken, die weitgehend unsichtbar sind und den gewohnten Tagesablauf nicht wesentlich behindern.